In ihrer Beschwerdeantwort vom 8. April 2024 beantragt die Gemeinde Spiez die Abweisung beider Beschwerden, soweit darauf eingetreten werden könne. Das AUE kommt in seiner Stellungnahme vom 19. April 2024 zum Schluss, aus den Beschwerden ergäben sich keine neuen Erkenntnisse, welche eine Anpassung oder Ergänzung seines Fachberichts vom 14. Juli 2023 bzw. seiner Stellungnahme an die Gemeinde Spiez vom 8. November 2023 erforderlich machen würde. 8. Mit Verfügung vom 3. Dezember 2024 teilte das Rechtsamt den Verfahrensbeteiligten mit, nach einer ersten summarischen Beurteilung gehe es davon aus, dass kein Korrekturfaktor ange-