7. Mit Verfügung vom 19. März 2024 führte das Rechtsamt den Schriftenwechsel in Bezug auf die Beschwerde der Beschwerdeführerinnen 3 und 4 sowie die materielle Beschwerde der Beschwerdeführerin 2 durch. Gleichzeitig gab es dem AUE, Abteilung Immissionsschutz, Gelegenheit zur Stellungnahme. Das AGR beantragt in seiner Stellungnahme vom 22. März 2024 (Eingangsdatum) die Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdegegnerin 1 beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 4. April 2024 die Abweisung der Beschwerden. In ihrer Beschwerdeantwort vom 8. April 2024 beantragt die Gemeinde Spiez die Abweisung beider Beschwerden, soweit darauf eingetreten werden könne.