Gleichzeitig gab es der Beschwerdeführerin 2 Gelegenheit, eine materiell begründete Beschwerde nachzureichen. Die Beschwerdeführerin 2 reichte am 11. März 2024 eine materiell begründete Beschwerde ein. Sie beantragt sinngemäss die Aufhebung des Gesamtentscheids der Gemeinde Spiez vom 7. Dezember 2023.