Die Beschwerdegegnerin 3 führt in ihrem Schreiben vom 23. Januar 2024 aus, sie verlasse sich in diesem Verfahren ganz auf die Beschwerdeantwort der Beschwerdegegnerin 1 und verzichte auf eine eigene Eingabe. Die Gemeinde Spiez beantragt in ihrer Vernehmlassung vom 29. Januar 2024, auf die Beschwerde der Beschwerdeführenden 1 und 2 sei nicht einzutreten. In ihrer Beschwerdeantwort vom 30. Januar 2024 beantragt die Beschwerdegegnerin 1 die Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdegegnerin 2 liess sich nicht vernehmen.