4. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden 1 und 2 am 4. Januar 2024 gemeinsam Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie bringen sinngemäss vor, die Gemeinde Spiez sei auf ihre Einsprache zu Unrecht nicht eingetreten. Gleichentags (Postaufgabe 5. Januar 2024) reichten auch die Beschwerdeführerinnen 3 und 4 gemeinsam Beschwerde bei der BVD ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: 1. Der Entscheid der Gemeinde Spiez vom 7. Dezember 2023 sei aufzuheben. 2. Die folgenden Einsprachen seien zu einem Verfahren zu vereinigen: > E.________ und weitere Kollektiveinsprechende p.a. E.________ > F.________