Mit Schreiben vom 20. September 2023 erhielten die Einsprechenden, die Beschwerdegegnerinnen, das AGR und das AUE Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Das AGR hielt in seiner E-Mail vom 22. September 2023 fest, seine Verfügung vom 1. August 2023 bleibe auch in Kenntnis der Einsprachen unverändert gültig. Die Beschwerdeführenden reichten am 20., 25. und 29. Oktober 2023 Schlussbemerkungen ein. Das AUE kam in seiner Stellungnahme vom 8. November 2023 zum Schluss, seine Beurteilung der geplanten Mo- bilfunk-Basisstation habe ergeben, dass die Anlage die Bestimmungen der NISV2 vollständig erfülle und mit Auflagen bewilligungsfähig sei.