3. Mit Schreiben vom 24. August 2023 stellte die Gemeinde Spiez den Beschwerdegegnerinnen die Einsprachen zu und gab ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. Gleichzeitig stellte sie den Verfahrensbeteiligten die eingeholten Amts- und Fachberichte zu. Die Beschwerdegegnerin 1 beantragte in ihrer Stellungnahme vom 30. August 2023 die vollumfängliche Abweisung der Einsprachen und sämtlicher Anträge. Mit Schreiben vom 20. September 2023 erhielten die Einsprechenden, die Beschwerdegegnerinnen, das AGR und das AUE Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen.