Mit Verfügung vom 1. August 2023 erteilte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), Abteilung Bauen, für den geplanten Austausch der Mobilfunkantennen die Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG1 für das Bauen ausserhalb des Baugebiets. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache.