Auf dem Dach des geplanten Mehrfamilienhauses sind auf der nordöstlichen Seite neben zwei Lukarnen von 2.29 m und 3.09 m Breite eine rund 8.80 m breite, über das Hauptdach reichende Fassadenerhebung geplant. Auf der südwestlichen Seite des Daches sind eine Lukarne mit einer Breite von 2.29 m und ebenfalls eine über das Hauptdach reichende Fassadenerhebung in einer Breite von rund 7.80 m vorgesehen.10 Diese partiellen Fassadenerhebungen mit eigenem Dach und einer Breite von rund 7.80 m bzw. 8.80 m überschreiten die erlaubten Masse von Dachaufbauten deutlich. Somit kann es sich nicht um zulässige Dachaufbauten auf einem Satteldach handeln.