Soweit die Gemeinde bezüglich der Einordnung ins Ortsbild auf die Stellungnahme der kommunalen Fachberatung vom 22. Juli 2022 verweist, wird darauf hingewiesen, dass die Begründung auch in einem Verweis bestehen kann.8 Die Beschwerdeführenden waren denn auch ohne Weiteres in der Lage, die Baubewilligung sachgerecht anzufechten, wie die vorliegende Beschwerde beweist. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt daher nicht vor und die entsprechende Rüge der Beschwerdeführenden erweist sich als unbegründet. 6 Baureglement der Gemeinde Kaufdorf vom 21. August 2013, genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raum-