Weiter sei den Beschwerdeführenden mit dem 6. Verfahrensprogramm – rechtliches Gehör vom 30. Oktober 2023 respektive mit dem 7. Verfahrensprogramm – Gewährung Fristverlängerung vom 5. Dezember 2023 das rechtliche Gehör zur Einreichung von Schlussbemerkungen oder Rückzug der Einsprache gewährt worden. Die Einreichung der Schlussbemerkungen am 3. Januar 2024 bestätige dies eindeutig.