b) In der Stellungnahme vom 21. März 2024 hält die Gemeinde Kaufdorf fest, im Bauentscheid vom 8. Februar 2024 der Baubewilligungsbehörde sei auf die Rügen der Beschwerdeführenden eingegangen worden. Weiter seien mehrere Stellungnahmen der Fachgruppe Gestaltung eingeholt worden, welche das Projekt mit Stellungnahme vom 22. Juli 2022 als bewilligungsfähig beurteile. Weiter sei den Beschwerdeführenden mit dem 6. Verfahrensprogramm – rechtliches Gehör vom 30. Oktober 2023 respektive mit dem 7. Verfahrensprogramm – Gewährung Fristverlängerung vom 5. Dezember 2023 das rechtliche Gehör zur Einreichung von Schlussbemerkungen oder Rückzug der Einsprache gewährt worden.