Die Beschwerdeführenden und die Beschwerdegegnerschaft haften je solidarisch für den gesamten ihnen auferlegten Kostenanteil. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt Dr. iur. C.________, eingeschrieben - Herrn F.________, eingeschrieben 68 Siehe zum Ganzen Ruth Herzog, a.a.O., Art. 104, N. 4 f. 18/19 BVD 110/2024/26