1. Die Beschwerde wird, soweit darauf eingetreten wird, teilweise gutgeheissen. Betreffend die Photovoltaikanlage wird Ziffer 1.1 des Bauentscheids der Gemeinde Frauenkappelen vom 30. Januar 2024 aufgehoben und die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen. 2. Im Übrigen wird der Bauentscheid der Gemeinde Frauenkappelen vom 30. Januar 2024 bestätigt und die Beschwerde abgewiesen. 3. Den Beschwerdeführenden werden Verfahrenskosten im Betrag von CHF 1300.– und der Beschwerdegegnerschaft Verfahrenskosten im Betrag von CHF 500.– zur Bezahlung auferlegt.