Der im Bericht formulierte Antrag, wonach das Vorhaben zu bewilligen sei, bezieht sich verständlicherweise auch nur darauf. Anders als von den Beschwerdeführenden vorgebracht, setzt sich die Vorinstanz im angefochtenen Entscheid schliesslich vollumfänglich mit diesem Fachbericht auseinander und handelt die gestützt darauf interessierenden Fragen rund um den Immissionsschutz darin abschliessend ab.53 d) Zusammenfassend ist betreffend die Windturbinen festzuhalten, dass die diesbezüglichen Rügen der Beschwerdeführenden unbegründet sind. Der Bauabschlag der Vorinstanz ist in dieser Hinsicht zu bestätigen. 5. Photovoltaikanlage, Rückweisung