Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen betreffend die ästhetische Beurteilung des Vorhabens ist schliesslich auch nicht zu bemängeln, dass die Vorinstanz bei ihrer Begründung des Bauabschlags der Einschätzung der Fachberatung Planung und Architektur am meisten Gewicht beimisst. Ohnehin äussert sich der von den Beschwerdeführenden erwähnte Fachbericht Immissionsschutz des Amts für Umwelt und Energie der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern vom 22. September 202352 – wie dessen Titel schon besagt – nur zum Thema Immissionen. Der im Bericht formulierte Antrag, wonach das Vorhaben zu bewilligen sei, bezieht sich verständlicherweise auch nur darauf.