c) Die vorstehend erwähnten Sonderbauvorschriften zeigen, dass die Gemeinde zum Zeitpunkt des Erlasses der ÜO N.________ grossen Wert auf die Gestaltung des Quartiers, insbesondere auch auf die Aussenraumgestaltung legte. Dies widerspiegelt sich auch insofern, als die Überbauungsvorschriften eine Abstimmung der Gestaltung verlangen und die architektonische Gestaltung verschiedentlich hervorhebt. Zwar sind sowohl der Gestaltungsplan als auch die Bestimmungen der ÜO N.________ teilweise allgemein gehalten und offen formuliert. Dies führt aber nicht dazu, dass die Gemeinde die Bauvorhaben nicht an diesen Bestimmungen messen dürfte.