_, dass in deren Wirkungsbereich vorwiegend Einfamilienhäuser in verdichteter Anordnung zu realisieren seien. Bauform, Erschliessung und Gestaltung seien aufeinander abzustimmen (Art. 3 Abs. 1 der Sonderbauvorschriften zur ÜO N.________). Der Gestaltungsplan regelt insbesondere den architektonischen Charakter der Siedlung und die Aussenraumgestaltung (Art. 4 Abs. 2 der Sonderbauvorschriften zur ÜO N.________).