Da der BVD volle Überprüfungsbefugnis zukommt (vgl. Art. 40 Abs. 3 BauG), wäre eine Heilung der Gehörsverletzung zwar nicht von vornherein ausgeschlossen. Wie sich aus den nachfolgenden Erwägungen ergibt, ist die Sache betreffend die Photovoltaikanlage aber noch nicht entscheidreif und muss diesbezüglich ohnehin an die Gemeinde zurückgewiesen werden. 4. Windturbinen a) Die Fachberatung Planung und Architektur leitete ihren Fachbericht damit ein, dass die betreffende Siedlung als gestalterische Einheit in verdichteter Bauweise erstellt worden sei. Mit einem Bebauungsplan und Gestaltungsvorschriften seien die konstituierenden Elemente festge-