Insgesamt stützt sich die Gemeinde Frauenkappelen bei ihrem Entscheid, dass die geplante Solaranlage nicht baubewilligungsfähig sei, vollumfänglich und einzig auf die obgenannten Ausführungen betreffend die Ästhetik. Zwar erwähnt sie in ihrer Stellungnahme vom 4. April 2024 nachträglich, dass im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens implizit eine Interessenabwägung stattgefunden habe. Wie die Beschwerdeführenden zu Recht vorbringen, ergibt sich dies jedoch aus der Begründung des angefochtenen Entscheids nicht: