Die Gemeinde Frauenkappelen begründet den vorliegend angefochtenen Bauabschlag in erster Linie gestützt auf den eingeholten Bericht der Fachberatung Planung und Architektur vom 19. September 2023. Sie fasst zusammen, dass darin insbesondere Folgendes ausgeführt werde: «- Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb der Siedlung N.________matte, welche als gestalterische Einheit in verdichteter Bauweise erstellt wurde. Im Bebauungsplan und den Sonderbauvorschriften sind die konstituierenden Elemente festgelegt. - Die PV-Anlage sowie die Anordnung von Windturbinen auf dem Balkon erscheinen als Fremdkörper in der bestehenden Gestaltung.