Mit der Gewährung des rechtlichen Gehörs gemäss Schreiben vom 11. Dezember 2023 und der damit erfolgten expliziten Nachfrage, ob die Beschwerdeführenden insbesondere eine Projektänderung einreichen wollen, ist die Vorinstanz ihren diesbezüglichen Pflichten vollumfänglich nachgekommen. Mit Blick auf das Schreiben der Beschwerdeführenden vom 9. Januar 2024, womit sie der Vorinstanz ausdrücklich erklärt haben, keine Projektänderung einzureichen, wird denn auch klar, dass die Gemeinde Frauenkappelen zu Recht nur das ursprüngliche Baugesuch behandelt hat.