Wird in einem laufenden baurechtlichen Verfahren eine Projektänderung eingereicht, tritt das geänderte Projekt nach ständiger Praxis des Verwaltungsgerichts an die Stelle des ursprünglichen Bauvorhabens.29 Nach der Praxis des Verwaltungsgerichts kann eine Projektänderung jedoch nicht in Form eines Eventualbegehrens zum Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens gemacht werden. Die Eigenheiten des Baubewilligungsverfahrens stehen einer solchen Gesuchshäufung grundsätzlich entgegen; die Baubewilligungsbehörde soll nicht mehrere Gesuche gleichzeitig prüfen müssen.30