a) keine Projektänderung einreichen (siehe auch Schreiben vom 16. Mai 2023 und die dortigen Anträge und Eventualanträge, welche eventualiter und teilweise bereits mögliche Projektänderungen beinhalten), b) das Baugesuch nicht zurückziehen, und somit c) am eingereichten Baugesuch und den Eventualanträgen vom 6. [recte: 16.] Mai 2023 festhalten und einen anfechtbaren, kostenpflichtigen Entscheid verlangen. Wir weisen darauf hin, dass gemäss den abgestuften Anträgen und Eventualanträgen gemäss unserer Eingabe vom 16. Mai 2023 es der Bau- und Verkehrskommission möglich ist, auch über einzelne Elemente unseres Baugesuchs getrennt zu entscheiden.»26