In ihren Schlussbemerkungen zum Baubewilligungsverfahren vom 9. Oktober 2023 bestätigten die Beschwerdeführenden nochmals die obgenannten Anträge aus ihrer Stellungnahme vom 16. Mai 2023 und hielten explizit an den darin vorgebrachten Ausführungen fest.24 Mit Schreiben vom 11. Dezember 2023 gewährte die Vorinstanz den Beschwerdeführenden das rechtliche Gehör und ersuchte sie um schriftliche Mitteilung, ob sie insbesondere eine Projektänderung einreichen wollen.25 Daraufhin teilten die Beschwerdeführenden mit ihrem Schreiben vom 9. Januar 2024 Folgendes mit: «Wir teilen der Bau- und Verkehrskommission somit wie gewünscht mit, dass wir