So ist beispielsweise in ihrem Schreiben vom 4. Juli 2023 zwecks Einholung des Fachberichts bei der Fachberatung Planung und Architektur erkennbar, dass nebst der Photovoltaikanlage an der Hausfasse nur von der «Installation von zwei Windturbinen auf dem Balkon» die Rede war.20 Obwohl die Vorinstanz der für die Erstellung des eingeforderten Fachberichts zuständigen Person auch die obgenannte Stellungnahme der Beschwerdeführenden zustellte und diese im betreffenden Fachbericht vom 19. September 2023 explizit aufgelistet ist, ging die Fachberatung Planung und Architektur darin auch mit keinem Wort auf die zusätzliche Windturbine bzw. den alternativen Standort im Garten ein. Zu den Wind-