8. Mit Verfügung vom 1. Mai 2024 gewährte das Rechtsamt den Beschwerdeführenden Einsicht in die von ihnen verlangten Aktenstücke (Protokollauszüge und Kostenzusammenstellung) und stellte fest, dass sich in den Vorakten der Vorinstanz keine weiteren Protokolle zu allfälligen Sitzungen der Bau- und Verkehrskommission der Gemeinde Frauenkappelen befinden. 3 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191).