7. Gemäss ihrer Stellungnahme vom 4. April 2024 hält die Gemeinde Frauenkappelen an ihrem Bauentscheid fest. Sie bringt insbesondere vor, dass im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens implizit eine Interessenabwägung stattgefunden habe. Zudem stellt sie die Energieeffizienz der geplanten Photovoltaikanlage und der Windturbinen am Wohnhaus der Beschwerdeführenden in Frage und schlägt zwecks derer Beurteilung den Beizug einer Fachperson vor.