3. Die Gemeinde Frauenkappelen liess das Bauvorhaben zwecks Prüfung dessen Übereinstimmung mit den Sonderbauvorschriften zur erwähnten ÜO sowie dessen Gestaltung und Einordnung ins Ortsbild von der Fachberatung Planung und Architektur beurteilen. Mit Bauentscheid vom 30. Januar 2024 erteilte sie den Beschwerdeführenden für ihr Projekt den Bauabschlag. 4. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 28. Februar 2024 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Dabei stellen sie folgende Rechtsbegehren: «1. Der Bauentscheid/Bauabschlag der Bau- und Verkehrskommission Frauenkappelen vom 30. Januar 2024 sei aufzuheben und es seien