1. Die Beschwerdeführenden sind Gesamteigentümer der Parzelle Frauenkappelen Grundbuchblatt Nr. L.________ mit dem sich darauf befindenden Wohnhaus an der N.________strasse 58. Die Parzelle befindet sich im Wirkungsbereich der Überbauungsordnung (ÜO) «N.________matte»1 und somit in einer Zone mit besonderen baurechtlichen Ordnungen gemäss Art. 321 GBR2.