5. a) Die Beschwerdeführenden 1-8 haben dem Beschwerdegegner Parteikosten im Umfang von CHF 6295.90 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die Beschwerdeführenden 1-8 haften solidarisch für den gesamten Betrag. 24/25 BVD 110/2024/25 b) Der Beschwerdegegner hat den Beschwerdeführenden 1-8 Parteikosten im Umfang von CHF 1689.95 zu ersetzen. IV. Eröffnung