a) Zusammenfassend ergibt sich, dass das Bauvorhaben des Beschwerdegegners mit der im vorliegenden Beschwerdeverfahren eingereichten Projektänderung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und bewilligt werden kann. Der Entscheid wird mit der Strassenanschlussbewilligung ergänzt. Im Übrigen wird der Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramts Oberaargau vom 31. Januar 2024 bestätigt. Die Beschwerde ist abzuweisen. 34 Vorakten der Vorinstanz, pag. 222 22/25 BVD 110/2024/25