Gemäss Kurzbericht zum Aushub der N.________ GmbH ist es bautechnisch möglich, die Aussenwand der Tiefgarage mit 50 cm Grenzabstand ohne Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke zu bauen. Je nach Geologie müsse auf eine Spundwand oder eine Rühlwand zurückgegriffen werden.34 Die aktuelle Bautechnik erlaubt auch bei schwierigen Grundstücksverhältnissen Lösungen für eine sichere Bebauung. Es sind keine Gründe ersichtlich, weshalb der Einschätzung der N.________ GmbH nicht gefolgt werden könnte. Die anwendbaren Sicherheitsvorschriften (vgl. Art. 57 BauV) sind bei der Bauausführung ohne weiteres zu beachten. Die Rüge erweist sich als unbegründet. 12. Zusammenfassung, Kosten