erschütterungsarmen Pressverfahren oder Rüttelverfahren oder aber das Rammverfahren, bei welchem die Beschädigung der umliegenden Liegenschaften befürchtet werde. Im Falle der Abweisung der Beschwerde sei im Bauentscheid die Auflage aufzunehmen, dass der Beschwerdegegner zur Baugrubensicherung verpflichtet sei und bei den Nachbarn ein Rissprotokoll erstellen müsse. b) Die Gemeinde Aarwangen bringt in ihrer Stellungnahme vom 5. April 2024 vor, das Bauvorhaben sei im Hinblick auf die Baustelleninstallation, Kranstandort, Materialbewirtschaftung und