a) Die Beschwerdeführenden bringen vor, gemäss Kurzbericht der N.________ GmbH werde bestätigt, dass es möglich sei, die Tiefgarage mit 50 cm Grenzabstand ohne Berechtigung der Nachbargrundstücke zu bauen, dies entweder durch Spundwände oder durch Rühlwände. Es gebe mehrere Verfahrensarten, wie eine Spundwand gesetzt werden könne: die erschütterungsfreien resp. erschütterungsarmen Pressverfahren oder Rüttelverfahren oder aber das Rammverfahren, bei welchem die Beschädigung der umliegenden Liegenschaften befürchtet werde.