a) Das Rechtsamt der BVD wies in seiner Verfügung vom 16. Mai 2024 darauf hin, dass die von der Vorinstanz bewilligten Pläne einen Widerspruch aufweisen. Laut bewilligtem Plan «Obergeschoss» weise das Obergeschoss auf der Nordwestseite acht Fenster auf, laut Plan «Fassaden Nord und Süd» seien an der Nordfassade im Obergeschoss nur sechs Fenster ersichtlich. b) Mit Projektänderung vom 30. August 2024 reichte der Beschwerdegegner unter anderem einen angepassten Plan «Fassaden Nord und Süd» ein, auf welchem an der Nordfassade im Obergeschoss übereinstimmend mit dem Plan «Obergeschoss» acht Fenster vorhanden sind.