c) Mit der Projektänderung vom 30. August 2024 haben sich am Bauvorhaben in Bezug auf die Versickerung keine wesentlichen Veränderungen ergeben. Mit der Projektänderung wurde einzig die Lage der vorgesehenen Sickeranlage, Leitungen und die Dachwassersammler verschoben, damit sie sich ausserhalb des Strassenabstandes befinden. Bereits im von der Vorinstanz 33 Vorakten der Vorinstanz, pag. 247 20/25 BVD 110/2024/25