9. Grundstückentwässerung a) In ihrer Stellungnahme vom 11. Oktober 2024 führen die Beschwerdeführenden aus, das Terrassenwasser werde neu durch ein Fallrohr und einen Speier auf die Humusschicht geführt. Die gedeckten Sitzplätze von Häusern Nrn. 3 und 4 würden auf der Südseite gemäss neuer Planung nun über Dachwassersammler und Schlammsammlerschächte verfügen. Dies sei geruchsund feuchtigkeitstechnisch fragwürdig und würde zusätzlich dazu führen, dass die gedeckten Sitzplätze nicht genutzt würden. Die Abänderung der Entwässerung müsste durch die L.________ AG neu geprüft werden, was beantragt werde.