i) Zusammenfassend ergibt sich, dass sich das Bauvorhaben insgesamt gut in das bestehende Ortsbild einordnet. Die Würdigung des Vorhabens durch die Vorinstanz, die Gemeinde Aarwangen und den Berner Heimatschutz ist plausibel und nachvollziehbar. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Vorinstanz gestützt auf die Empfehlung des Berner Heimatschutzes das Bauvorhaben in ästhetischer Hinsicht positiv beurteilte und bewilligte. Aufgrund der vorhanden Akten, Fotos und des Berichts des Berner Heimatschutzes konnte sich die BVD ein genügendes Bild machen. Ein Beizug der OLK im vorliegenden Verfahren war nicht notwendig. Der entsprechende Antrag der Beschwerdeführenden wird abgewiesen.