a) Die Beschwerdeführenden bringen vor, der Abriss der bestehenden Gebäude und der Neubau eines Reiheneinfamilienhauses mit vier Wohneinheiten seien als starker Eingriff in das Quartierbild in Bezug auf Volumen, Ausrichtung, Gestaltung etc. zu werten. Die aktuell bestehende Grünfläche werde fast vollständig aufgehoben, wohingegen die bestehenden umliegenden Liegenschaften über grosszügige Gärten im Südwesten verfügen würden. Der geplante Neubau sei mit seiner Dimensionierung, insbesondere mit seiner Höhe nicht als zurückhaltend gegenüber der Kirche und des Pfarrhauses auf der gegenüberliegenden Strassenseite einzustufen.