b) Gemäss den revidierten Plänen «Umgebungsplan» sowie «Fassaden Nord und Süd» vom 22. August 2024 ist die Containeranlage für den Neubau entlang der nordöstlichen Parzellengrenze geplant. Es soll eine dreiseitige Einfassung in der Höhe von 1.20 m erstellt werden. Darin sollen je ein geschlossener Container für Grüngutabfälle sowie für Hauskehrichtsäcke stehen. c) Nach Art. 6 Abs. 1 Bst. i BewD können bis zu 1.20 m Höhe Einfriedungen, Stützmauern, Schrägrampen und Terrainveränderungen zur Umgebungsgestaltung bis zu 100 Kubikmeter Inhalt baubewilligungsfrei erstellt werden.