b) Gemäss den von der Vorinstanz bewilligten Plänen sollten im Strassenabstand zur K.________strasse u.a. Licht-/Belüftungsschächte zur Einstellhalle, eine Einsaug- und eine Ausblasöffnung zu einer Wärmepumpe, eine Versickerungsanlage mit Rausikko-Körper sowie Zuleitungen und Schächte erstellt werden. Nachdem das Rechtsamt in einer summarischen Einschätzung festhielt, es seien keine besonderen Verhältnisse ersichtlich, die hinsichtlich der genannten Bauten und Anlagen eine Ausnahme zur Unterschreitung des Strassenabstandes rechtfertigen würden, reduzierte der Beschwerdegegner mit Projektänderung vom 30. August 2024 die ge-