Damit kann dem Parkieren oder Halten auf der K.________strasse vorgebeugt werden. Sofern in der Zukunft das Anhalten oder Abstellen von Fahrzeugen auf der K.________strasse zu verkehrswidrigen Zuständen führt, hat die Gemeinde Aarwangen die Möglichkeit, ein Halteverbot zu markieren. Die Rüge der Beschwerdeführenden ist unbegründet. 23 Markus Müller/Reto Feller, Bernisches Verwaltungsrecht, 3. Aufl., Bern 2021, S. 545, N. 78. 12/25 BVD 110/2024/25