aber vorliegend die bisherigen Parkmöglichkeiten für Autos des bestehenden Gebäudes (Garage, Unterstand, Kiesplatz entlang der K.________strasse) im Rahmen des Neubaus der Reiheneinfamilienhäuser abgebrochen resp. aufgehoben werden sollen, ist das bestehende Gebäude mit seinen Wohnungen in die Berechnung der Abstellplätze für Motorfahrzeuge zu integrieren. Bei den Abstellplätzen für Fahrräder und Motorfahrräder ist dies dagegen nicht der Fall, da nicht ersichtlich ist, dass Fahrradabstellplätze des bestehenden Wohnhaus O.________strasse aufgehoben werden. Daher ist vorliegend nur der Fahrradparkplatzbedarf des geplanten Neubaus massgebend.