c) In ihrer Stellungnahme vom 5. April 2024 führt die Gemeinde Aarwangen aus, die notwendige Anzahl Parkplätze sei vorhanden. Ob diese – inkl. der Besucherparkplätze – unter- oder oberirdisch angeordnet seien, sei unerheblich. Im Sinne der inneren Verdichtung sei es sinnvoll, Motorfahrzeuge zu Gunsten von Wohnraum unter die Erde zu verbannen. Es sei jedoch wichtig, dass die Besucherparkplätze entsprechend signalisiert würden. Sollten auf der K.________strasse sicherheitsgefährdende Parkier- und Haltemanöver erfolgen, sei dies eine Angelegenheit der Polizei beziehungsweise der Strassenaufsichtsbehörde der Gemeinde Aarwangen.