a) Geplant ist eine gemeinsame Einstellhalle für das auf der Bauparzelle bestehende Gebäude O.________strasse sowie die neuen Reiheneinfamilienhäuser. Ursprünglich sollten in der Einstellhalle 16 Parkplätze für Autos und 13 Parkplätze für Fahrräder und Motorfahrräder zur Verfügung stehen. Weitere Fahrradparkplätze sollten oberirdisch erstellt werden, einerseits bei den Eingangsbereichen der Reiheneinfamilienhäuser und andererseits nördlich des bestehenden Gebäudes O.________strasse. Mit der Projektänderung vom 30. August 2024 verkleinerte der Beschwerdegegner die Einstellhalle.