Soweit die Beschwerdeführenden monieren, der Bewuchs auf der Nachbarparzelle schränke die Sicht ein, ist Folgendes festzuhalten: Laut dem mit Eingabe vom 11. Oktober 2024 zu den Akten gereichten Bild22 ragt die Bepflanzung auf der Nachbarparzelle bis auf die Strasse hinaus. Die Gemeinde Aarwangen hat aber die Möglichkeit, den Rückschnitt dieser Bepflanzung zu verlangen, sofern diese sich im Lichtraumprofil befindet. Zusammenfassend ergibt sich, dass bei den geplanten Zugängen die Sichtverhältnisse genügend sind. Die Rügen der Beschwerdeführenden erweisen sich als unbegründet. Die Verkehrssicherheit ist genügend. Die Strassenanschlussbewilligung kann erteilt werden.