So kann der Kiesstreifen auch mit Kinderwagen befahren werden, so dass kein Heraustreten auf die K.________strasse notwendig ist. Eltern sind dafür verantwortlich, dass Kinder nicht unkontrolliert vom Grundstück auf die Strasse hinaustreten. Die Gefahr von Kindern, welche auf die Strasse hinaustreten, würde zudem auch im Falle eines vorhandenen Trottoirs bestehen. Bezüglich des Haltens von Fahrzeugen von Lieferanten und Besuchern auf der K.________strasse wird auf die Ausführungen in Ziffer 5e dieses Entscheids verwiesen. Soweit die Beschwerdeführenden monieren, der Bewuchs auf der Nachbarparzelle schränke die Sicht ein, ist Folgendes festzuhalten: