Zudem können Fussgänger auf dem Kiesstreifen entlanggehen, um bis zum Trottoir neben dem bestehenden Gebäude O.________strasse zu gelangen und müssen nicht auf die K.________strasse hinaustreten. Es sind zudem keine Fahrradparkplätze mehr vor den Reiheneinfamilienhäusern geplant, so dass keine Gefahr besteht, dass Fahrräder aus den Hauszugängen in schnellerem Tempo auf die K.________strasse fahren. Die Zugänge zu den Reiheneinfamilienhäuser sind daher als genügend sicher zu beurteilen. Daran ändern auch die Vorbringen der Beschwerdeführenden nichts. So kann der Kiesstreifen auch mit Kinderwagen befahren werden, so dass kein Heraustreten auf die K.________strasse notwendig ist.