Südwestlich des Hauses O.________strasse befindet sich die Kreuzung K.________strasse/O.________strasse. Es ist davon auszugehen, dass diese rechtwinklige Kurve langsam befahren werden muss, so dass die ausgewiesene Sichtweite von 21.80 m ausreichend ist. Mit der Auflage in Ziffer 1.15 des Entscheiddispositivs des angefochtenen Entscheids wird sichergestellt, dass das Sichtfeld bei der Ausfahrt aus der Einstellhalle in der Höhe von 0.42 m bis 3.00 m jederzeit freigehalten wird. Bei der Bepflanzung des Vorgartenbereichs ist dies zu berücksichtigen. Es ist aber nach wie vor eine